Allgemeine Teilnahmebedingungen des Sachsen Instituts Ute Apel für Bildungsprojekte
Die Durchführung von Bildungsprojekten zur beruflichen Fortbildung und Weiterbildung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Sachsen Institut Ute Apel als Bildungsträger und dem einzelnen Lehrgangsteilnehmenden. Zur Sicherung der Qualität der beruflichen Fort- und Weiterbildung ist jedoch die Aufstellung bestimmter, allgemeiner Regeln erforderlich. Die nachfolgenden Regelungen sind Vertragsbestandteil jedes einzelnen Vertrages für Bildungsprojekte des Sachsen Institutes Ute Apel.
1.1 Jeder ist berechtigt, an den beruflichen und fachlichen Fort- und Weiterbildungsprojekten des Sachsen Instituts Ute Apel teilzunehmen. Jedoch kann die Teilnahme im Einzelfall an besondere Zugangsvoraussetzungen geknüpft werden, die von dem jeweiligen Teilnehmenden bzw. dem Unternehmen zu erfüllen sind. Diese besonderen Bedingungen sind im Einzelnen den Lehrgangsunterlagen und -beschreibungen zu entnehmen.
1.2 Voraussetzung für die Teilnahme an einem von dem Sachsen Institut Ute Apel durchgeführten Bildungsprojekt ist das wirksame Zustandekommen eines Vertrages im Ergebnis einer Anmeldung durch den Teilnehmenden bzw. durch das Unternehmen für eine namentlich benannte Teilnehmergruppe.
Der Vertrag zum Bildungsprojekt ist abgeschlossen, wenn das Sachsen Institut Ute Apel den Vertrag gegenzeichnet und den Abschluss schriftlich bestätigt. Der Vertrag zum Bildungsprojekt ist auch durch Angebot und dessen Annahme (Auftragsbestätigung) in elektronischer Form (E-Mail) zustande gekommen.
1.3 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (in elektronischer Form per E-Mail). Dies gilt auch für nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere auch die einvernehmliche Vertragsaufhebung.
1.4 Grundsätzlich ist es möglich, nachträglich an einem bereits begonnenen Bildungsprojekt teilzunehmen, sofern die Zugangsvoraussetzungen von dem Teilnehmenden oder dem Unternehmen erfüllt werden.
1.5 Mit dem Vertragsabschluss ist der Teilnehmende verpflichtet, an den einzelnen Unterrichtseinheiten teilzunehmen. Er bzw. das Unternehmen hat die vertraglich vereinbarten Gebühren und Kosten vollständig an das Sachsen-Institut Ute Apel zu entrichten. Das gilt auch bei einem unregelmäßigen Besuch der Veranstaltungen durch den Teilnehmenden.
1.6 Um den Unterricht nach dem neuesten Stand des Fachwissens und der Erwachsenenpädagogik durchführen zu können, behält sich das Sachsen-Institut vor, erforderlichenfalls die Bildungsinhalte entsprechend den Anforderungen der beruflichen Praxis oder der entsprechenden Prüfungsanforderungen zu ändern. Auch bleibt es dem Sachsen-Institut Ute Apel unbenommen, andere Referenten, Coach oder Dozierende mit der Durchführung der Projekte zu betrauen.
Die für die Projektdurchführung vorgesehenen Lehr- und Lernmittel werden, soweit nicht gesondert vertraglich vereinbart, nicht vom Sachsen Institut Ute Apel bereitgestellt.
3.1 Der Teilnehmende bzw. das Unternehmen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen nach wirksamem Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn des Bildungsprojektes, zurücktreten.
3.2 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Eine verspätete Rücktrittserklärung gilt als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt gemäß Pkt. 4.
3.3 Im Falle des Rücktritts des Teilnehmenden bzw. des Unternehmens bis 14 Tage vor Projektbeginn entstehen dem Teilnehmenden bzw. dem Unternehmen keine Kosten. Ausgenommen davon von Mietkosten für Veranstaltungsräume, Catering-Gebühren oder Reise-/ Übernachtungskosten, die nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
Tritt der Teilnehmende bzw. das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen vor Projektbeginn vom Vertrag zurück, wird ein 50prozentiges Ausfallhonorar und alle anderen anfallenden Kosten, beispielsweise Mietkosten für Veranstaltungsraum, Catering- Gebühren, Reise-/ Hotelkosten in Rechnung gestellt. Ist die Gebühr anteilig bestimmt (bei geförderten Projekten), wird der jeweilige Eigenanteil, unter Beachtung der zeitabhängigen Staffelung wie im vorherigen Satz festgelegt, berechnet.
3.4 Wird das Bildungsprojekt aus zwingenden Gründen abgebrochen, verschoben oder nicht durchgeführt, ist jeder Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Wird die Veranstaltung aus zwingenden Gründen abgesagt (beispielsweise Krankheit des Dozierenden), werden Reise-/Hotelkosten zum Veranstaltungsort nicht erstattet.
4.1 Ordentliche Kündigung
Der Vertrag zur Teilnahme am Bildungsprojekt kann ohne Angabe von Gründen beiderseits erstmalig zum Ende der ersten 3 Monate des Bildungsprojektes mit einer Frist von 6 Wochen; danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.
Bei Projekten in Abschnitten, die kürzer als 3 Monate sind, ist die Kündigung zum Monatsende mit einer Frist von 2 Wochen möglich.
4.2 Außerordentliche Kündigung
Verstößt einer der Partner schwerwiegend gegen seine Pflichten aus dem Vertrag und ist eine entsprechende Abmahnung erfolglos, so ist eine fristlose Kündigung möglich. In diesem Fall sind vom Gekündigten dem Partner alle nachweisbaren zusätzlichen Kosten zu erstatten.
4.3 Für Projekte im Fernunterricht gilt § 5, Abs. 1 Fernunterrichtsgesetz (FernUSG).
4.4 Eine verspätet erklärte Kündigung wird in eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin umgedeutet.
4.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform (elektronisch: E-Mail).
5.1 Jeder Teilnehmende bzw. das Unternehmen ist verpflichtet, bei Fälligkeit die im Vertrag ausgewiesene Projektgebühr zu zahlen. Die Gebühr ist spätestens 14 Tage nach Beginn des Bildungsprojektes zu entrichten. Bei Bildungsprojekten über eine Zeitdauer von länger als 2 Monaten kann Ratenzahlung vereinbart werden. Die 1. Rate ist zu Beginn des Bildungsprojektes zu zahlen.
5.2 Sonstige Gebühren, zum Beispiel für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird vom Sachsen Institut Ute Apel nicht erhoben.
6.1 Der Teilnehmende bzw. das Unternehmen kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen auf dem angegebenen Konto des Sachsen Instituts Ute Apel eingegangen sind.
6.2 Bei Eintritt eines Zahlungsverzuges wird für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Teilnehmenden bzw. dem Unternehmen eine außergerichtliche Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,- erhoben. Dem Teilnehmenden bzw. dem Unternehmen bleibt der Nachweis vorbehalten, eine geringere Belastung des Sachsen Instituts Ute Apel nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch das Sachsen Institut Ute Apel bleibt unberührt.
7.1. Unabhängig davon wird jedem Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt, wenn er an dem Bildungsprojekt regelmäßig teilgenommen und das Projektziel erreicht hat. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Projekt erhält der Teilnehmende eine Projektbescheinigung bzw. ein Zertifikat über die anteilige Teilnahme.
8.1 Sofern die Bildungsprojekte auf externe Prüfungen vorbereiten sollen, übernimmt das Sachsen Institut Ute Apel keine Haftung für die Erfüllung der erforderlichen externen Zulassungsbedingungen, die Einhaltung der vorgegebenen Termine, die Qualität der Prüfungsresultate sowie die Kosten für die externe Prüfung, wenn dies nicht gesondert geregelt wurde.
8.2 Das Sachsen Institut Ute Apel übernimmt keine Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Teilnahme an Veranstaltungen, den Aufenthalt am Veranstaltungsort bzw. die An- und Abreise. Der Teilnehmende oder der Auftraggeber hat selbst für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung zu sorgen. Für eingebrachte Sachen des Teilnehmenden bzw. des Unternehmens haftet das Sachsen Institut Ute Apel nicht. Eine weitergehende Haftung des Sachsen Instituts Ute Apel ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmende bzw. das Unternehmen stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sachsen-Institut Ute Apel im Rahmen der Zweckbestimmung des Teilnehmervertragsverhältnisses zu. Es gilt die DSGVO.
Von diesen Bedingungen können im Vertrag unter Einhaltung der Schriftform abweichende Vereinbarungen getroffen werden.