Einzelbetriebliche Förderung (Weiterbildungsscheck betrieblich): Das Unternehmen muss die KMU-Kriterien erfüllen, Hauptsitz oder NL in Sachsen haben und kann Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung bis zu 50 % der Gesamtkosten fördern lassen.
Bildungsgutschein: Empfänger von SGB III (ALG I) oder SGB II (ALGII) und Beschäftigte in Kurzarbeit können bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen.
Deutsche Rentenversicherung: Weiterbildung als berufliche Rehabilitation ist über die Deutsche Rentenversicherung möglich.
BAföG: Für Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung und Studium kommt möglicherweise auch BaföG in Frage.
Individuelle Förderung (Weiterbildungsscheck individuell): Für Erwerbstätige mit Arbeitsort oder Hauptwohnsitz Sachsen übernimmt ESF-Fond (Sächsische Aufbaubank) bis 80 % Kosten bei einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen für Weiterbildungs- oder Coachingmaßnahmen.
Bildungsprämie (2. Förderperiode): Für Beschäftigte, die mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, für Beschäftigte, die Mutterschutz oder Elternzeit erhalten, übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten bis max. 500,00 Euro aller 2 Jahre nach entsprechendem Beratungsgespräch.
Meister – BAföG: Diese staatliche Förderung ist für Aufstiegsfortbildungen z.B. zum Marketingkaufmann/-frau, Meisterausbildung usw. gedacht. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Fortbildung muss mindestens 400 Stunden umfassen.
ESF-Förderung: https://www.sachsen-institut.de/foerderinformationen-zu-bildungsprojekten/esf-foerderung-von-bildung.html
KfW-Förderung: https://www.sachsen-institut.de/foerderinformationen-zu-bildungsprojekten/kfw-foerderung-von-bildung.html